Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen den unlauteren Wettbewerb e.V. wegen angeblich rechtswidriger AGB und unzureichender Garantiehinweise bei eBay
Die Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen den unlauteren Wettbewerb e.V. im Einzelnen
Konkret wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass er im Rahmen der AGB seines eBay-Shops unzulässige Bestimmungen zur Nacherfüllung, zum Eigentumsvorbehalt, zum Zeitpunkt des Zustandekommens eines Kaufvertrages sowie zur Verbindlichkeit von Lieferfristen verwendet. Darüber hinaus führt der Verein an, dass in einem Angebot mit einer Garantie für das Produkt geworben werde, dabei jedoch nicht im erforderlichen Maße über diese Garantie aufgeklärt worden sei.
Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, wobei ein vorformulierter Entwurf der Abmahnung beiliegt. Die für die rechtliche Verfolgung dieser Verstöße entstandenen Kosten werden in Höhe von EUR 232,05 beziffert.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Verbraucherschutzvereins gegen den unlauteren Wettbewerb e.V.
Bei einer solchen vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist jedoch stets Achtsamkeit geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Verfallen Sie nicht in Panik – aber unternehmen Sie etwas. Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.