Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Der Hobbit: Smaugs Einöde“

11. Februar 2014
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Der Hobbit: Smaugs Einöde“ ab.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, über seinen Internetanschluss das urheberrechtlich geschützte Filmwerk „Der Hobbit: Smaugs Einöde“ widerrechtlich zum Herunterladen auf der Tauschbörse bittorrent angeboten zu haben. Dadurch seien die ausschließlichen Verwertungsrechte der Warner Bros. Entertainment GmbH am streitgegenständlichen Material verletzt worden.

Aufgrund dessen wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte, vorgefertigte Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus soll er einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 600 € sowie Aufwendungsersatz in Höhe von 215 € leisten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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