Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund fehlender Grundpreisangaben

18. Februar 2014
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Uns hat eine Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erreicht, in der unserem Mandanten vorgeworfen wird auf der Internetauktionsplattform eBay Werkstattzubehör anzubieten, ohne den entsprechenden Grundpreis anzugeben.

Die Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen im Rahmen seines Auftritts auf der Internetauktionsplattform eBay, Waren zu verkaufen ohne deren Grundpreise anzugeben. Diese würden sich nicht -wie gesetzlich gefordert-  in unmittelbarer Nähe zum Endpreis befinden. Darin sieht der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und somit einen Wettbewerbsverstoß.

Infolgedessen wird die Unterzeichnung einer vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von EUR 232,05 von unserem Mandanten gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Wenn auch Sie eine vergleichbare Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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