Abmahnung des IDO Interessenverbands für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordung bei eBay

24. Februar 2014
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1773 mal gelesen
0 Shares

Der IDO Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. mahnt unseren Mandanten wegen fehlender Grundpreisangabe unter eBay.de ab.

Die Abmahnung des IDO Interessenverbands für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. im Einzelnen

Der IDO Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. macht in der uns vorliegenden Abmahnung Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche geltend. Unser Mandant soll unter eBay.de verschiedene Artikel nach Volumen anbieten, wobei allerdings versäumt wurde den Grundpreis anzugeben. Es wird u.a. eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, wobei ein Entwurf beigefügt ist.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des IDO Interessenverbands für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine vergleichbare Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a