Abmahnung der Universal Music GmbH durch Rechtsanwälte Rasch

31. März 2010
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Erneute Abmahnungen der Universal Music GmbH erreichen uns. Einer unserer Mandanten wird abgemahnt, da er in dem Filesharing-System "BitTorrent" das Musikwerk "The Fame Monster" der Künstlerin "Lady Gaga" hochgeladen haben soll.

Die Abmahnung der Universal Music GmbH im Einzelnen

Dem Abmahnschreiben zur Folge soll unser Mandant in der Internettauschbörse das Musikwerk „The Fame Monster“ der Künstlerin „Lady Gaga“ anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download bereit gestellt haben. Universal Music GmbH gibt in dem Schreiben an, die ausschließliche Inhaberin der Verwertungsrechte des genannten Musikalbums zu sein. Aufgrund dessen wäre ein Zur-Verfügung-Stellen des Musikwerks in einer Tauschbörse, ohne dazu berechtigt zu sein, als eine Verletzung der ausschließlichen Rechte der Gegnerin anzusehen.

Die gegnerischen Rechtsanwälte fordern unseren Mandanten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Außerdem macht die Gegnerin einen Schadensersatz sowie die entstandenen Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Rasch geltend. Dafür wird zur Erledigung der Angelegenheit ein nicht unerheblicher Vergleichsbetrag gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universal Music GmbH

Bei den meist vorformulierten Unterlassungserklärungen der Gegenseite ist jedoch Vorsicht geboten: Unterlassungserklärungen verpflichten über einen langen Zeitraum und vorgegebene Unterlassungserklärungen zur Unterzeichnung sind oftmals zu weit gefasst. Daher sollte hier immer eine rechtliche Überprüfung der Unterlassungserklärung erfolgen.

Haben Sie vielleicht selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Dann besteht Handlungsbedarf: Denn im Falle des Untätigbleibens droht ein gerichtlicher Prozess, durch den erhebliche Kosten entstehen können. Im Rahmen einer günstigen und vor allem bundesweiten Erstberatung helfen wir Ihnen gerne weiter. Zögern Sie nicht, uns anzurufen.

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