Abmahnung von Art of Dessous durch Rechtsanwalt Hempel wegen unlauterer Sicherung einer „Vertipperdomain“

06. September 2011
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Laut der Abmahnung von Rechtsanwalt Hempel verwendet unsere Mandantin bewusst eine ähnlich geschriebene Domain wie sein Mandant, um dessen Kunden abzuwerben.

Die Abmahnung von Art of Dessous  im Einzelnen

In der Abmahnung von Rechtsanwalt Hempel wird unserer Mandantin vorgeworfen, durch ihre Domain bewusst die Ähnlichkeit zur Internetdomain seines Mandanten auszunutzen, um dessen Kunden in unlauterer Art abzuwerben. Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und ein Betrag in Höhe von 775,64 EUR. Außerdem wird eine kurze Frist von etwas über einer Woche gesetzt.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Art of Dessous

Immer gilt die Devise sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Auf der anderen Seite dürfen die gesetzten Fristen nicht ungenutzt verstreichen, da ansonsten eine einstweilige Verfügung mit erheblichen Mehrkosten droht.

Wir empfehlen die Berechtigung der Abmahnung im Einzelfall prüfen zu lassen und, insbesondere die Höhe des geforderten Betrags einer genaueren Untersuchung zu unterziehen. Schließlich ist bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten? Rufen Sie uns an! Wir helfen Ihnen bundesweit!

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