Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart wegen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung

24. August 2011
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Erneut liegt uns eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart vor, in der unserem Mandanten vorgeworfen wird, auf seiner Internetseite gegen die Preisangabenverordnung verstoßen zu haben.

Die Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart im Einzelnen

Unser Mandant erhielt eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart. Die Wettbewerbszentrale ist eine gemeinnützige Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft, die den lauteren Wettbewerb fördert und versucht wettbewerbswidriges Verhalten auszuräumen. Die Wettbewerbszentrale ist zur Aussprache von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und Erhebung von entsprechenden Klagen berechtigt.

Unser Mandant soll angeblich auf seiner Internetseite Produkte unter der Rubrik „Abwehrspray“ angeboten haben ohne neben dem Endpreis einen Grundpreis pro Liter anzugeben. Unserem Mandanten wird von der Wettbewerbszentrale Stuttgart somit vorgeworfen, gegen die Preisangabenverordnung zu verstoßen und sich damit wettbewerbswidrig verhalten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Wettbewerbszentrale Stuttgart

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten.

Abmahnung beinhalten oft weitreichende Folgen und sollten daher nicht unterschätzt werden. Sie bedürfen einer genauen Überprüfung.
Sollten Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben, zögern sich nicht sich an uns zu wenden. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer Erstberatung weiter.

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