Abmahnung von Euro-Cities AG durch Wiedorfer Rechtsanwälte
Abmahnung von Euro-Cities AG im Einzelnen
Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, angeblich Kartenmaterial im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben, an dem die Euro-Cities AG die ausschließlichen Nutzungsrechte inne haben soll. Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung und ein Betrag in Höhe von 5.061,00 EUR (4.555,00 EUR u.a. fiktive Lizenzgebühr zzgl. 506,00 EUR Rechtsanwaltskosten). Hierbei setzen die Wiedorfer Rechtsanwälte eine kurze Frist von etwas über einer Woche.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Euro-Cities AG
Immer gilt die Devise sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Auf der anderen Seite dürfen die gesetzten Fristen nicht ungenutzt verstreichen, da ansonsten eine einstweilige Verfügung mit erheblichen Mehrkosten droht.
Wir empfehlen die Berechtigung der Abmahnung im Einzelfall prüfen zu lassen und, insbesondere die Höhe des geforderten Betrags einer genaueren Untersuchung zu unterziehen. Schließlich ist bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält und meist sehr weit gefasst ist.
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