Abmahnung von der Internetmarketing Agentur Bielefeld GmbH durch die Kanzlei Volke 2.0 wegen Wettbewerbsverstößen
Abmahnung von der Internetmarketing Agentur Bielefeld GmbH im Einzelnen
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er mit einer Garantie werbe ohne die notwendigen Informationen zu der beworbenen Garantie bereitzustellen. Außerdem sollen unwirksame allgemeine Geschäftsbedingungen verwandt worden sein. Die Regelungen zur Teillieferung, zu einem Haftungsausschluss sowie zu einem Gerichtsstand seien wettbewerbswidrig. Schließlich sei eine veraltete Widerrufsbelehrung verwandt worden. Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung und ein Betrag in Höhe von 989,00 EUR (der in der Abmahnung auch genannte Betrag in Höhe von 9.899,00 EUR ist wohl ein Tippfehler). Hierbei setzen die Rechtsanwälte von Volke 2.0 eine kurze Frist von etwas über einer Woche.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von der Internetmarketing Agentur Bielefeld GmbH
Immer gilt die Devise sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Auf der anderen Seite dürfen die gesetzten Fristen nicht ungenutzt verstreichen, da ansonsten eine einstweilige Verfügung mit erheblichen Mehrkosten droht.
Wir empfehlen die Berechtigung der Abmahnung im Einzelfall prüfen zu lassen und, insbesondere die Höhe des geforderten Betrags einer genaueren Untersuchung zu unterziehen. Schließlich ist bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält und meist sehr weit gefasst ist.
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