Abmahnung der Roman Dietsche GmbH durch Rechtsanwälte Rau, Schneck & Hübner wegen Urheberrechtsverletzung

24. August 2011
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Laut der Abmahnung der Roman Dietsche GmbH soll unser Mandant durch die unerlaubte Verwendung von Produktabbildungen im Rahmen seines Internetauftritts die Urheberrechte der Roman Dietsche GmbH verletzen. Außerdem wird ihm vorgeworfen, mehrere Produktlinien kopiert zu haben und sich damit wettbewerbswidrig zu verhalten.

Die Abmahnung der Roman Dietsche GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Rau, Schneck & Hübner wird unserem Mandanten vorgeworfen, ganze von der Roman Dietsche GmbH vertriebenen Produktserien übernommen zu haben und sich dadurch unlauter zu verhalten. Zusätzlich soll unser Mandant aufgrund der Übernahme von zahlreichen Lichtbildern auch deren Urheberrechte verletzt zu haben.

In dem Abmahnschreiben wird unser Mandant aufgefordert eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Roman Dietsche GmbH

Da die weitreichenden Folgen der Abgabe einer Unterlassungserklärung in der meist vorgegebenen Form auf keinen Fall unterschätzt werden dürfen, sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann bleiben Sie keinesfalls untätig, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, durch welches Ihnen erhebliche Kosten entstehen können. Zögern Sie daher nicht uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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