Abmahnung von TopWare Entertainment GmbH durch rka Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung

14. Juli 2011
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Laut der Abmahnung der TopWare Entertainment GmbH soll unser Mandant das urheberrechtlich geschützte Werk "Two Worlds II" illegal heruntergeladen und zum Download für Dritte bereit gehalten haben.

Die Abmahnung der TopWare Entertainment GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der rka Rechtsanwälte wird unserem Mandanten vorgeworfen, das Computerspiel „Two Worlds II“, an welchem die TopWare Entertainment GmbH die exklusiven Vertriebs- und Verbreitungsrechte zu haben behauptet, illegal heruntergeladen und unberechtigterweise zum Download für Dritte bereit gehalten zu haben.

In dem Abmahnschreiben wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrages i.H.v. 750,00 € aufgefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der TopWare Entertainment GmbH

Die weitreichenden Folgen der Abgabe einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung dürfen auf keinen Fall unterschätzt werden. In vielen Fällen können wir unseren Mandanten deshalb nicht dazu raten, die den Abmahnschreiben regelmäßig beigefügten (und häufig zum Nachteil des Abgemahnten vorformulierten) strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen unverändert abzugeben. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine Abmahnung der rka Rechtsanwälte erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, durch welches Ihnen erhebliche Kosten entstehen können. Zögern Sie daher nicht uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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