Abmahnung von Universal Music GmbH durch Rechtsanwälte Rasch wegen Urheberrechtsverletzung
Die Abmahnung der Universal Music GmbH im Einzelnen
Die Universal Music GmbH wirft unserem Mandanten vor, wiederholt Urheber- und Leistungsschutzrechte verletzt zu haben. Hierbei soll er 4 verschiedene Alben, u. a. das Album „Glück“ der Künstlergruppe „Adoro“, sowie Bestandteile der Dateisammlung „German Top 100 Single Charts“ zum Download bereitgestellt haben.
Aufgrund dieser angeblichen Urheberrechtsverletzung fordert die Universal Music GmbH unseren Mandanten auf, Schadensersatz zu leisten und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universal Music GmbH
Bei vorformulierten Unterlassungserklärungen ist jedoch Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen beinhalten und meist sehr weit gefasst sind. Eine genaue rechtliche Prüfung im Einzelfall ist deshalb dringend zu empfehlen.
Haben Sie selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Dann wenden Sie sich an uns. Denn wenn Sie untätig bleiben, droht Ihnen ggf. ein gerichtlicher Prozess, durch den erhebliche Kosten entstehen können. Gern helfen wir Ihnen bei Fragen weiter und beraten Sie kostengünstig.