Abmahnung von der Megafilm GmbH durch Urmann+Collegen

06. Juli 2011
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Erneut mahnte die Megafilm GmbH einen unserer Mandanten ab, weil dieser angeblich das Werk "Lollipops25" unberechtigt heruntergeladen und öffentlich zugänglich gemacht haben soll.

Die Abmahnung der Megafilm GmbH im Einzelnen

Die Rechtsanwälte Urmann und Collegen werfen unserem Mandanten vor, er habe durch Herunterladen und gleichzeitiges Zurverfügungstellen des Werks „Lollipops25“ zum Download gegen die ausschließlichen Nutzungsrechte der Magmafilm GmbH verstoßen.

In dem Abmahnschreiben wird unser Mandant zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Megafilm GmbH

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgt meist in vorgegebener Form und zieht weitreichende Folgen mit sich. Aufgrund dessen sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine Abmahnung der Rechtsanwälte Urmann und Collegen erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, durch welches Ihnen erhebliche Kosten entstehen können. Zögern Sie daher nicht uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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