Abmahnung der Universal Music GmbH durch Rechtsanwälte Rasch wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „The Fame Monster“ der Künstlerin „Lady Gaga“

06. Juli 2011
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Erneut wird einer unserer Mandanten von der Universal Music GmbH abgemahnt, da er in einer Internettauschbörse das Musikalbum "The Fame Monster" der Künstlerin "Lady Gaga" zum Download bereit gestellt haben soll.

Die Abmahnung der Universal Music GmbH im Einzelnen

Unseren Mandanten erreichte eine Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch aufgrund einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „The Fame Monster“ der Künstlerin „Lady Gaga“. Er soll das Album, ohne eine Berechtigung eingeholt zu haben, in einer „Tauschbörse“ (Peer-to-Peer Netzwerk) anderen Usern zum Download zur Verfügung gestellt und dadurch die Verwertungsrechte der alleinigen Urheberrechtsinhaber an dem Album verletzt haben.

Die Rechtsanwälte Rasch fordern aufgrund der vermeintlich begangenen Rechtsverletzung von unserem Mandanten die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung mit einer darin enthaltenen Verpflichtung zur Zahlung einer nicht unerheblichen Vertragsstrafe im Falle eines erneuten Verstoßes, ferner die Kostenerstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten sowie den Ersatz des durch das angebliche „Bereitstellen“ entstandenen Schadens.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universal Music GmbH

Allerdings ist bei den oftmals vorformulierten Unterlassungsansprüchen äußerste Vorsicht geboten, da diese über einen langen Zeitraum verpflichten und oftmals zu weit gefasst sind. Aufgrund dessen sollte hier immer eine rechtliche Überprüfung einer solchen Unterlassungserklärung geschehen.

Haben Sie vielleicht selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Dann besteht Handlungsbedarf: Denn im Falle des Untätig Bleibens droht ein gerichtlicher Prozess, durch den erhebliche Kosten entstehen können. Im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung helfen wir Ihnen gern weiter. Zögern Sie nicht, uns anzurufen.

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