Abmahnung von EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch Rechtsanwälte Rasch

06. Juli 2011
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Erneut liegt uns eine Abmahnung der EMI Music Germany GmbH & Co. KG vor. Abgemahnt wurde unser Mandant aufgrund angeblich von ihm begangener Urheberrechtsverstöße durch die Verfügbarmachung eines Musikalbums im Internet.

Die Abmahnung der EMI Music Germany GmbH & Co. KG im Einzelnen

Durch die Rückverfolgung der IP-Adresse soll unser Mandant als mutmaßlicher Störer identifiziert worden sein. Er soll gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen haben, indem er das Album „Cardiology“ der Künstlergruppe Good Charlotte zum Herunterladen verfügbar gemacht hat. Die EMI Music Germany GmbH & Co. KG sei die alleinige Rechteinhaberin und fordere deshalb unseren Mandanten dazu auf, Schadensersatz zu leisten und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der EMI Music Germany GmbH & Co. KG

Da die vorformulierten Unterlassungserklärungen oftmals weit gefasst sind und in ihren Folgen sehr weitreichend sein können, sollte diesbezüglich stets eine rechtliche Überprüfung stattfinden.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen unserer kostengünstigen Erstberatung weiter. Jede Abmahnung stellt einen Einzelfall dar und bedarf deshalb auch immer einer individuellen Überprüfung.

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