Abmahnung von Universal Music GmbH durch Rechtsanwälte Rasch

06. Juli 2011
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Die Universal Music GmbH hat erneut einen unserer Mandanten wegen angeblicher Verbreitung eines Musiktitels in einer Internettauschbörse abgemahnt.

Die Abmahnung der Universal Music GmbH  im Einzelnen

Die Rechtsanwälte Rasch haben unseren Mandanten wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Große Freiheit“ der Künstlergruppe Unheilig abgemahnt. Er soll das Album ohne Berechtigung zum Download angeboten und damit die Verwertungsrechte der Universal Music GmbH verletzt haben.

Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch fordern unseren Mandanten aufgrund der angeblichen Urheberrechtsverletzung dazu auf, Schadensersatz zu leisten und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universal Music GmbH

Bei solchen vorformulierten Unterlassungserklärungen ist jedoch Vorsicht geboten, da Unterlassungserklärungen oft Verpflichtungen über einen langen Zeitraum beinhalten und meist sehr weit gefasst sind. Eine genaue rechtliche Prüfung im Einzelfall ist deshalb dringend zu empfehlen.

Haben Sie selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Dann wenden Sie sich an uns. Denn im Falle des untätig Bleibens droht ein gerichtlicher Prozess, durch den erhebliche Kosten entstehen können. Gern helfen wir Ihnen bei Fragen weiter und beraten Sie.

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