Abmahnung der Bird Home Automation GmbH durch die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum wegen einer angeblich rechtsverletzenden Produktbewertung

08. Juli 2019
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Die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Bird Home Automation GmbH ab. Dieser soll auf der Handelsplattform Amazon eine Produktbewertung abgegeben haben, die vermeintlich die Rechte der Gegenseite verletzt.

Die Abmahnung der Bird Home Automation GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, auf der Handelsplattform Amazon eine der Note „mangelhaft“ entsprechende 1-Stern-Bewertung für ein Produkt der Bird Home Automation GmbH abgegeben zu haben. Diese Bewertung greift nach Ansicht der Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum unter mehreren Gesichtspunkten in angeblich nicht zu tolerierender Weise in die geschützten Rechtspositionen ihrer Mandantin ein.

Die in der Produktbewertung und der dazugehörigen Überschrift enthaltenen Tatsachenbehauptungen geben die maßgebliche Sachlage nach Aussage der Gegenseite verzerrend, unvollständig und wahrheitswidrig wieder. Die Aussagen seien rechtlich als unwahre Tatsachenbehauptungen zum Nachteil der Gegenseite zu qualifizieren, die von der Rechtsordnung nicht toleriert würden. Nach Aussage der Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum stellen diese unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Gut dar.

Nach Ansicht der Gegenseite entbehrt die streitgegenständliche negative Bewertung mit ihrem konkreten Inhalt der notwendigen sachlichen und rechtlichen Grundlage und wirkt sich angeblich in hohem Maße rechtsverletzend aus. Dieser Rechtseingriff werde durch die daran anknüpfende Qualifikation „mangelhaft“ beziehungsweise die entsprechende Benotung mit einem von fünf Sternen noch weiter vertieft.

Die veröffentlichte Bewertung ist nach Ansicht der Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum zivilrechtlich nicht haltbar und könne so nicht aufrechterhalten werden. Unser Mandant habe einen rechtswidrigen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Gegenseite sowie ihr Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG veranlasst. Aufgrund der angeblich damit einhergehenden erheblichen Kreditgefährdung sei darüber hinaus der Tatbestand des § 824 BGB erfüllt.

Gemäß §§ 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB analog i.V.m. §§ 824 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB sei unser Mandant verpflichtet, die monierte negative Bewertung in ihrer konkreten Form umgehend zu beseitigen und das beanstandete Verhalten auch zukünftig zu unterlassen. Zur Ausräumung einer vermeintlich bestehenden Wiederholungsgefahr soll unsere Mandantschaft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Außerdem wird von unserem Mandanten gefordert, die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 1.029,35.-, errechnet aus einem Gegenstandswert von 15.000,00.-, zu tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Bird Home Automation GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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