Abmahnung der DigiRights Administration GmbH durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen Urheberrechtsverletzung an verschiedenen Tonaufnahmen auf dem Musikalbum „Mega Dance Summer 2018“
Die Abmahnung der DigiRights Administration GmbH im Einzelnen
Nach Angaben von Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist die DigiRights Administration GmbH Inhaberin des ausschließlichen Rechts, die Tonaufnahmen „Consoul Trainin feat. Steven Aderinto & DuoViolins – Obsession“, „SHANGUY – La Louze“, „Era Istrefi – Bonbon“, „Sigala – Give Me Your Love“, „Kygo – Remind Me to Forget“, „Lost Frequencies – Are You with Me“, „Kygo – Stole the Show (feat. Parson James)“, „J. Balvin – Mi Gente“ und „Martin Garrix – Scared to Be Lonely“ im Internet in File-Sharing Netzwerken, sogenannten Tauschbörsen, öffentlich zugänglich zu machen. Diese Tonaufnahmen aus dem Muiskalbum „Mega Dance Summer 2018“ soll unser Mandant über seinen Internetanschluss mittels des File-Sharing-Systems Bittorrent zum Download angeboten haben.
Bei der Überwachung von File-Sharing-Systemen sei unser Mandant als Inhaber einer IP-Adresse ermittelt worden, über die die genannten Tonaufnahmen zum Download angeboten wurden. Dadurch seien die Rechte der DigiRights Administration GmbH, unter anderem aus § 19a UrhG, verletzt worden. Deshalb fordert Rechtsanwalt Daniel Sebastian unseren Mandanten auf, es ab sofort zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Werke seiner Mandantschaft zum Download anzubieten und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Aufgrund dieser behaupteten Rechtsverletzung fordert die Gegenseite unsere Mandantschaft auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Ein vorformuliertes Exemplar einer solchen Unterlassungserklärung ist dem Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Daniel Sebastian bereits beigefügt. Der gegnerische Anwalt weist unseren Mandanten an, die unterzeichnete Unterlassungserklärung fristgerecht zurückzusenden. Andernfalls wolle er seiner Mandantschaft nahelegen, ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen unseren Mandanten einzuleiten.
Ein gerichtliches Verfahren wäre nach Angaben des gegnerischen Rechtsanwalts mit erheblichen Kosten für unseren Mandanten verbunden: bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche werde er seiner Mandantschaft raten, im Wege der Lizenzanalogie berechneten Schadensersatz in Höhe von EUR 1.800.- sowie Aufwendungsersatz in Höhe von EUR 984,60.-, errechnet aus einer 1,3-fachen Anwaltsgebühr des Gegenstandswertes in Höhe von EUR 22.000.-, insgesamt also eine Summe von EUR 2.748,60.- einzuklagen. Um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären, rät die Gegenseite unserem Mandanten deshalb zur Unterzeichnung eines beigefügten Vergleichsangebots, das die Bezahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 1.800.- vorsieht.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der DigiRights Administration GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.