Abmahnung von Bushido durch Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe
Die Abmahnung von Bushido im Einzelnen
Die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen und Zerbe werfen unserem Mandanten vor, im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes (Interneettauschbörse) anderen Nutzern dieses Netzwerkes das Musikwerk „Bushido (feat. Karel Gott): Für immer jung“ des Künstlers Bushido auf dem Tonträger „German Top 100 Single Charts“ zum Download zur Verfügung gestellt zu haben.
Die gegnerischen Rechtsanwälte geben an, der Gegner sei der Inhaber der exklusiven Leistungsschutzrechte sowie (Mit-) Urheberin hinsichtlich der genannten Tonaufnahme, wäre in einer solchen Bereitstellung, wie sie unserem Mandanten vorgeworfen wird, eine Rechtsverletzung zu sehen.
Unser Mandant wurde aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, sowie einen nicht unerheblichen Schadensersatz zu zahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Bushido
Bei den meist vorformulierten Unterlassungserklärungen der Gegenseite ist jedoch Vorsicht geboten: Oftmals sind diese zu weit gefasst, sodass für den Erklärenden langfristige Verpflichtungen entstehen können. Daher sollte hier immer eine rechtliche Überprüfung der Unterlassungserklärung erfolgen.
Haben sie vielleicht selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Dann besteht Handlungsbedarf: Denn im Falle des Untätigbleibens droht ein gerichtlicher Prozess, durch den erhebliche Kosten entstehen können. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Im Rahmen einer günstigen und vor allem bundesweiten Erstberatung beraten wir Sie gerne. Zögern Sie nicht, uns anzurufen.