Abmahnung von Sony Music Entertainment durch Rechtsanwälte Waldorf

10. März 2010
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Unser Mandant wird von den Rechtsanwälten Waldorf abgemahnt, da er gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) wegen unerlaubten Filesharings verstoßen haben soll. Er habe das Hörbuch "Die drei ??? Der Fluch des Drachen" in einer Internettauschbörse zum Download bereitgestellt, so die gegnerischen Rechtsanwälte.

Die Abmahnung der Sony Music Entertainment im Einzelnen

Die Rechtsanwälte Waldorf werfen unserem Mandanten in ihrem Abmahnschreiben vor, er habe bei einer Online-Tauschbörse eine geschütztes Tonwerk anderen Tauschbörsen-Nutzern zum Download bereitgestellt. Die Sony Music Entertainment Germany GmbH gibt dabei an, an dem Hörbuch „Die drei ??? Der Fluch des Drachen“ die ausschließlichen Rechte des Tonträgerherstellers gem. § 85 UrhG inne zu haben. Diese Rechte wären durch ein öffentliches Zugänglichmachen über ein Filesharing-Programm verletzt worden.

In dem Abmahnschreiben wurde unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie die entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung durch die Rechtsanwälte Waldorf zu tragen. Zudem wurde ein nicht unerheblicher Schadensersatz gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Sony Music Entertainment

Die weitreichenden Folgen einer abgegebenen Unterlassungerklärung dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Oftmals fordern die gegnerischen Rechtsanwälte von dem Betroffenen Verpflichtungen, die über dem Erforderlichen liegen. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Waldorf erhalten? Dann sollten Sie in keinem Falle untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren drohen kann, durch welches Ihnen erhebliche Kosten entstehen können. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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