Abmahnung der Frau Jirsa durch Rechtsanwälte Sandhage

10. März 2010
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
4884 mal gelesen
0 Shares

In einem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Sandhage wird einem unserer Mandanten ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorgeworfen. Er soll gegen das Elektrogesetz verstoßen und damit unlauter gehandelt haben.

Die Abmahnung der Frau Jirsa im Einzelnen

Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben vorgeworfen, er verstoße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), da er als Versandhändler für Elektronikgeräte nichtregistrierte Waren verkauft haben soll. In einem Nicht-Einhalten der Registrierungspflichten liege ein unlauterer Verstoß gegen das wettbewerbsrelevante ElektroG, so die Rechtsanwälte Sandhage.

Zentrales Element des Abmahnschreibens war auch in diesem Fall die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren fordern die gegnerischen Rechtsanwälte von unserem Mandanten, die Kosten ihrer Inanspruchnahme zu tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Frau Jirsa

Bei den meist vorformulierten Unterlassungserklärungen der Gegenseite ist jedoch Vorsicht geboten: Oftmals sind diese zu weit gefasst, sodass für den Erklärenden langfristige Verpflichtungen entstehen können. Daher sollte hier immer eine rechtliche Überprüfung der Unterlassungserklärung erfolgen.

Haben sie vielleicht selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Dann besteht Handlungsbedarf: Denn im Falle des Untätigbleibens droht ein gerichtlicher Prozess, durch den erhebliche Kosten entstehen können. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Im Rahmen einer günstigen und vor allem bundesweiten Erstberatung beraten wir Sie gerne. Zögern Sie nicht, uns anzurufen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a