Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf

10. März 2010
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Unser Mandant wurde abgemahnt, da er unerlaubt den Film "Gesetz der Rache" in der Internettauschbörse "bittorrent" öffentlich zugänglich gemacht haben soll.

Die Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Waldorf wird unser Mandant abgemahnt, er habe in der Internettauschbörse „bittorrent“ den Film „Gesetz der Rache“ anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download angeboten. Vorliegend gibt die Constantin Film Verleih GmbH in der Abmahnung an, die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem genannten Werk inne zu haben. Ein unerlaubtes Bereitstellen in einer Internettauschbörse wäre als Urheberrechtsverstoß anzusehen.

Die gegnerischen Rechtsanwälte fordern in dem Abmahnschreiben die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Unser Mandant wird auch dazu aufgefordert, die auf der Gegenseite enstandenen Kosten zu tragen. Zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit wird dabei ein erheblicher Pauschalbetrag gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Constantin Film Verleih GmbH

Die meisten vorformulierten Unterlassungserklärungen der gegnerischen Rechtsanwälte sollten keinesfalls ohne eine vorherige rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden. Denn durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung entstehen für den Erklärenden weitreichende Pflichten, die oftmals über das Erforderliche hinausgehen.

Haben Sie in den letzten Tagen vielleicht selbst eine Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie auf keinen Fall untätig bleiben, da sonst ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns an anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer günstigen bundesweiten Beratung weiter.

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