Abmahnung der Masterfile Deutschland GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf

10. März 2010
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Die Waldorf Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Masterfile Deutschland GmbH unseren Mandanten ab, da dieser gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen haben soll. Er habe urheberrechtlich geschützte Fotografien unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht, so die gegnerischen Rechtsanwälte.

Die Abmahnung der Masterfile Deutschland GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben vorgeworfen, auf seiner Website Fotografien verwendet zu haben, ohne dazu berechtigt zu sein. Vielmehr stehen der Masterfile Deutschland GmbH die ausschließlichen Rechte an den verwendeten Fotografien zu, so die Rechtsanwälte Waldorf. Die Verwendung geschützter Bildmaterialien ohne Zustimmung des Rechteinhabers wäre als unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 16, 19a UrhG ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz.

Das Abmahnschreiben enthält die Forderung an unseren Mandanten, eine strafbewehrte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie die entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung durch die Rechtsanwälte Waldorf zu tragen. Zudem wird ein erheblicher pauschalisierter Schadensersatz gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Masterfile Deutschland GmbH

Die weitreichenden Folgen einer abgegebenen Unterlassungserklärung dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Oftmals fordern die gegnerischen Rechtsanwälte von dem Betroffenen Verpflichtungen, die über das Erforderliche hinausgehen. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Prüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Waldorf erhalten? Dann sollten Sie in keinem Falle untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren drohen kann, durch welches Ihnen erhebliche Kosten entstehen können. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung.

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