Abmahnung der Video-Aktuell Betriebs GmbH durch Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk

17. März 2010
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In einem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk wird einem unserer Mandanten ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz vorgeworfen.

Die Abmahnung der Video-Aktuell Betriebs GmbH im Einzelnen

Der Vorwurf bezieht sich darauf, dass unser Mandant in einer Internettauschbörse, einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk, eine Filmdatei anderen Usern unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben soll. Die gegnerischen Rechtsanwälte geben in dem Schreiben an, ihre Mandantschaft sei die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem streitgegenständlichen Filmwerk. Diese Rechte wären durch ein öffentliches Zugänglichmachen über ein Peer-to-Peer-Netzwerk verletzt.

In dem Abmahnschreiben wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, sowie die enstandenen Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk zu tragen. Zudem wurde ein nicht unerheblicher Pauschalbetag gefordert, um die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Video-Aktuell Betriebs GmbH

Die weitreichenden Folgen einer abgegebenen Unterlassungerklärung dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Oftmals fordern die gegnerischen Rechtsanwälte von dem Betroffenen Verpflichtungen, die über dem Erforderlichen liegen. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Schulenberg & Schenk erhalten? Dann sollten Sie in keinem Falle untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren drohen kann, durch welches Ihnen erhebliche Kosten entstehen können. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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