Abmahnung der Fraserside Holdings Ltd. durch Rechtsanwaltskanzlei C-S-R

17. März 2010
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Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben vorgeworfen, in einer Internettauschbörse eine Urheberrechtsverletzung an einer Filmdatei begangen zu haben.

Die Abmahnung der Fraserside Holdings Ltd. im Einzelnen

Unser Mandant wird abgemahnt, da er in einer Internettauschbörse (auch Peer-to-Peer-Netzwerk genannt) ein Filmwerk anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download bereitgestellt haben soll, ohne dazu berechtigt zu sein. Die Gegnerin habe als Herstellerin und Inhaberin die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem streitgegenständlichen Filmwerk, so die C-S-R Rechtsanwälte. Ein unerlaubtes Bereitstellen eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer Tauschbörse wäre als Urheberrechtsverstoß anzusehen.

Die gegnerischen Rechtsanwälte fordern in dem Abmahnschreiben die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Unser Mandant wird auch dazu aufgefordert, die auf der Gegenseite angefallenen Kosten zu tragen. Zur Beilegung des Streits wird dabei ein erheblicher Pauschalbetrag gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Fraserside Holdings Ltd.

Die meisten vorformulierten Unterlassungserklärungen der gegnerischen Rechtsanwälte sollten keinesfalls ohne eine vorherige rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden. Denn durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung entstehen für den Erklärenden weitreichende Pflichten, die oftmals über das Erforderliche hinausgehen.

Haben Sie in den letzten Tagen vielleicht selbst eine Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie auf keinen Fall untätig bleiben, da sonst ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns an anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer günstigen bundesweiten Beratung weiter.

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