Abmahnung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner
Die Abmahnung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH im Einzelnen
In der Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes (Internettauschbörse) anderen Nutzern dieses Netzwerkes das Musikwerk „Frauenarzt & Manny Marc – Disco Pogo“ zum Download zur Verfügung gestellt zu haben. Die gegnerischen Rechtsanwälte geben an, die Gegnerin sei die Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an dem streitgegenständlichen Musikwerk. Diese Rechte wären durch das öffentlich Zugänglichmachen über ein Filesharing-Programm verletzt und damit als ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) anzusehen.
Unser Mandant wurde aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, sowie einen nicht unerheblichen pauschalisierten Schadensersatz zu zahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
Bei den meist vorformulierten Unterlassungserklärungen der Gegenseite ist jedoch Vorsicht geboten: Durch Unterlassungserklärungen entstehen langfristige Verpflichtungen und die vorgegebenen Erklärungen sind oftmals zu weit gefasst. Daher sollte hier immer eine rechtliche Überprüfung der Unterlassungserklärung erfolgen.
Haben sie vielleicht selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Dann besteht Handlungsbedarf: Denn im Falle des Untätigbleibens droht ein gerichtlicher Prozess, durch den erhebliche Kosten entstehen können. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Im Rahmen einer günstigen und vor allem bundesweiten Erstberatung beraten wir Sie gerne. Zögern Sie nicht, uns anzurufen.