Abmahnung der Superstar Entertainment durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner
Die Abmahnung der Superstar Entertainment im Einzelnen
Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner werfen unserem Mandanten in ihrem Abmahnschreiben vor, er habe bei einer Internettauschbörse eine geschützte Tonaufnahme anderen Usern der Tauschbörse zum Download angeboten. Die Superstar Entertainment GmbH & Co. KG gibt dabei an, an dem Musikwerk „Guten Morgen Sonnenschein“ des Künstlers Tobias Schulz (Tonträger „Various Artists/Bravo Hits 67“) die ausschließlichen Rechte zu haben. Diese Rechte wären durch das öffentliche Zugänglichmachen über ein Filesharing-Programm verletzt und damit als ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) anzusehen.
In dem Abmahnschreiben wurde unser Mandant dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie die entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner zu tragen. Zudem wurde ein nicht unerheblicher Pauschalbetrag als Vergleichsbetrag gefordert.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der SUperstar Entertainment
Die weitreichenden Folgen einer abgegebenen, meist vorformulierten Unterlassungserklärung dürfen auf keinen Fall unterschätzt werden. Oftmals fordern die gegnerischen Rechtsanwälte von dem Betroffenen Verpflichtungen, die über dem Erforderlichen liegen. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine Abmahnung von der Rechtsanwälten Kornmeier & Partner erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren drohen kann, durch welches Ihnen erhebliche Kosten entstehen können. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.