Abmahnung von Sony Music Entertainment Germany GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf
Die Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH im Einzelnen
Die Rechtsanwälte Waldorf werfen unserem Mandanten in ihrem Abmahnschreiben vor, er habe bei der Internettauschbörse „bittorrent“ ein geschütztes Tonwerk anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download bereitgestellt. Die Sony Music Entertainment Germany GmbH gibt dabei an, an dem streitgegenständlichen Musikalbum „Funhouse“ der Künstlerin „Pink“ die ausschließlichen Verwertungsrechte inne zu haben. Diese Rechte wären durch ein öffentliches Zugänglichmachen über ein Filesharing-Programm verletzt.
In dem Abmahnschreiben wurde unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie die entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung durch die Rechtsanwälte Waldorf zu tragen. Zudem wurde ein nicht unerheblicher Schadensersatz gefordert.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Sony Music Entertainment Germany GmbH
Die weitreichenden Folgen einer abgegebenen Unterlassungserklärung dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Oftmals fordern die gegnerischen Rechtsanwälte von dem Betroffenen Verpflichtungen, die über dem Erforderlichen liegen. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Waldorf erhalten? Dann sollten Sie in keinem Falle untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren drohen kann, durch welches Ihnen erhebliche Kosten entstehen können. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.