Abmahnung der DHV – Der Hörverlag GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf
Die Abmahnung der DHV – Der Hörverlag GmbH im Einzelnen
Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Waldorf vorgeworfen, in der Internettauschbörse „edonkey“ ein geschütztes Tonwerk anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download bereitgestellt zu haben. Die DHV – Der Hörverlag GmbH gibt dabei an, die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem streitgegenständlichen Hörbuch „Harry Potter und die Heiligtümer des Todes“ der Schriftstellerin Joanne K. Rowling inne zu haben. Diese Rechte wären durch ein öffentliches Bereitstellen über ein Filesharing-Netzwerk verletzt.
Unser Mandant wurde dazu aufgefordert, eine strafbewehrte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie die entstandenen Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Waldorf zu tragen. Zudem wurde ein nicht unerheblicher pauschalisierter Schadensersatz gefordert.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der DHV – Der Hörverlag GmbH
Die weitreichenden Folgen einer abgegebenen Unterlassungserklärung dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Oftmals fordern die gegnerischen Rechtsanwälte von dem Betroffenen Verpflichtungen, die über dem Erforderlichen liegen. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Waldorf erhalten? Dann sollten Sie in keinem Falle untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren drohen kann, durch welches Ihnen erhebliche Kosten entstehen können. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.