Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an der Tonaufnahme „Wenn das so ist“ von Peter Maffay
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Werk „Wenn das so ist (Premium Edition), Peter Maffay (Album)“ ab.