Abmahnung von Sony Music Entertainment Germany GmbH durch Waldorf Rechtsanwälte

23. Oktober 2009
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Wieder einmal wurde einer unserer Mandanten von der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) abgemahnt.

Abmahnung von Sony Music Entertainment Germany GmbH im Einzelnen

Vor wenigen Tagen erhielt wieder einmal ein Mandant von uns eine Abmahnung der Sony Music Entertainment GmbH, in der behauptet wird, unser Mandant hätte bei einer Online-Tauschbörse das Musikwerk „Nichts passiert“ der Künstlergruppe Silbermond anderen Tauschbörsen-Nutzern zum Download zur Verfügung gestellt.

Hierin sahen die Waldorf Rechtsanwälte einen Verstoß gegen das Urheberrecht, da das vermeintliche öffentlich Zugänglichmachen des Musikwerks das Nutzungsrecht verletzen würde, welches alleine der Sony Music Entertainment Germany GmbH zu steht.

Daraufhin forderte die Gegenseite unseren Mandanten dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie die entstandenen Kosten zu tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Sony Music Entertainment Germany GmbH

Da jede Abmahnung ein Einzelfall ist, gilt es sowohl die Unterlassungserklärung als auch die Zahlungsaufforderung genauestens zu prüfen. Sollten Sie selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten haben, helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung gerne weiter. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen.

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