Abmahnung von Sony Music Entertainment Germany GmbH durch Waldorf Rechtsanwälte

23. Oktober 2009
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Die Abmahnungen der Sony Music Entertainment Germany GmbH häufen sich. Erneut wurde einer unserer Mandanten durch die Waldorf Rechtsanwälte abgemahnt.

Die Abmahnung von Sony Music Entertainment Germany GmbH im Einzelnen

Wieder einmal rügen die Waldorf Rechtsanwälte in ihrem Abschreiben einen Verstoß gegen das Urheberrecht: Unser Mandant soll angeblich bei einer Online-Tauschbörse illegal Musikstücke zum Download angeboten haben. Im vorliegenden Fall geht es um den Albumtitel „All I Ever Wanted“ der Künstlerin Kelly Clarkson.

Durch dieses öffentlich Zugänglichmachen über die Tauschbörse sah die Gegenseite ihr angeblich alleiniges Nutzungsrecht verletzt, was zur Folge hatte, dass die Rechtsanwälte Waldorf unseren Mandanten zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungerklärung aufgeforderten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Sony Music Entertainment Germany GmbH

Doch bei einer Unterlassungserklärung ist stets Vorsichtig geboten: Denn jede Abmahnung muss genau geprüft werden. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer bundesweiten Erstberatung weiter. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen.

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