Abmahnung von Sony Music Entertainment Germany GmbH durch Waldorf Rechtsanwälte
Die Abmahnung von Sony Music Entertainment Germany GmbH im Einzelnen
Wieder einmal rügen die Waldorf Rechtsanwälte in ihrem Abschreiben einen Verstoß gegen das Urheberrecht: Unser Mandant soll angeblich bei einer Online-Tauschbörse illegal Musikstücke zum Download angeboten haben. Im vorliegenden Fall geht es um den Albumtitel „All I Ever Wanted“ der Künstlerin Kelly Clarkson.
Durch dieses öffentlich Zugänglichmachen über die Tauschbörse sah die Gegenseite ihr angeblich alleiniges Nutzungsrecht verletzt, was zur Folge hatte, dass die Rechtsanwälte Waldorf unseren Mandanten zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungerklärung aufgeforderten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Sony Music Entertainment Germany GmbH
Doch bei einer Unterlassungserklärung ist stets Vorsichtig geboten: Denn jede Abmahnung muss genau geprüft werden. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer bundesweiten Erstberatung weiter. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen.