Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an der Tonaufnahme „Wenn das so ist“ von Peter Maffay

12. März 2014
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Werk „Wenn das so ist (Premium Edition), Peter Maffay (Album)“ ab.

Die Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH im Einzelnen

Dem Schreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer zufolge soll unser Mandant über seinen Internetanschluss die Tonaufnahme „Wenn das so ist (Premium Edition), Peter Maffay (Album)“ auf der Tauschbörse bittorrent widerrechtlich zum Herunterladen angeboten haben.

Unser Mandant wird infolgedessen dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, für die die gegnerischen Rechtsanwälte einen Entwurf beifügen. Darüber hinaus soll er Schadensersatz in Höhe von 600 € sowie Aufwendungsersatz in Höhe von 215 € leisten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Sony Music Entertainment Germany GmbH

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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