Abmahnung der LC-Light GmBH durch die Rechtsanwälte Frönd, Nieß, Lenzig, Leiers wegen einer Wettbewerbsverletzung auf der Internetplattform eBay

11. März 2014
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Die Rechtsanwälte Frönd, Nieß, Lenzig, Leiers mahnen einen unserer Mandanten im Namen der LC-Light GmBH wegen einer angeblichen Wettbewerbsverletzung auf der Internet-Plattform eBay ab.

Die Abmahnung der LC-Light GmBH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen nicht ordnungsgemäß registrierte und nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Elektronikgeräte anzubieten. Eine ordnungsgemäße Registrierung könne nur erfolgen, wenn die auf dem Beleuchtungskörper aufgebrachte Marke registriert ist. Auf dem von unserem Mandanten gelieferten Leuchtmittel sei jedoch keine Marke aufgebracht worden.

Infolgedessen soll unser Mandant das beanstandete Verhalten unterlassen und eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Desweiteren soll er Auskunft darüber erteilen, von welchem oder welchen Unternehmen die streitgegenständlichen Beleuchtungskörper bezogen wurden und zwar unter Vorlage  zumindest einer Rechnung des Unternehmens.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der LC-Light GmBH

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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