Abmahnung von Sony Music Entertainment Germany GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf

21. Januar 2010
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Erneut erhielt einer unserer Mandanten eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Waldorf. Ihm wird ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) wegen unerlaubten Filesharings vorgeworfen.

Die Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH

Die Rechtsanwälte Waldorf werfen unserem Mandanten in ihrem Abmahnschreiben vor, er habe bei einer Online-Tauschbörse ein geschütztes Tonwerk anderen Tauschbörsen-Nutzern zum Download angeboten. Die Sony Music Entertainment Germany GmbH gibt dabei an, an dem Tonträger „Nichts Passiert (Limited Edition)“ der Musikgruppe Silbermond die ausschließlichen Nutzungsrechte inne zu haben. Diese Rechte wären durch ein öffentliches Zugänglichmachen über ein Filesharing-Programm als verletzt anzusehen.

In dem Abmahnschreiben wurde unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie die entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung durch die Rechtsanwälte Waldorf zu tragen. Zudem wurde ein nicht unerheblicher Schadensersatz gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Sony Music Entertainment Germany GmbH

Die weitreichenden Folgen einer abgegebenen Unterlassungserklärung dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Oftmals fordern die gegnerischen Rechtsanwälte von dem Betroffenen Verpflichtungen, die über dem Erforderlichen liegen. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Waldorf erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren drohen kann, durch welches Ihnen erhebliche Kosten entstehen können. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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