Abmahnung der DigiProtect GmbH durch Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner

21. Januar 2010
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Wieder einmal wird einer unserer Mandanten von DigiProtect abgemahnt. Gerügt wird ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG), den unser Mandant in einem Filesharing-Netzwerk begangen haben soll. Es handelt sich dabei um den Musiktitel"Das geht ab (Wir feiern die ganze Nacht)" der Künstler "Frauenarzt" und "Manny Marc".

Die Abmahnung der DigiProtect GmbH im Einzelnen

Die Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner werfen unserem Mandanten in ihrem Abmahnschreiben vor, er habe über einen P2P-Client ein geschütztes Tonwerk anderen Tauschbörsen-Nutzern zum Download angeboten. Vorliegend geht es um den Tonträger „Das geht ab (Wir feiern die ganze Nacht)“ der Musikgruppe Frauenarzt & Manny Marc, an dem DigiProtect angibt, die ausschließlichen Nutzungsrechte zu haben. Diese Nutzungsrechte wären durch unerlaubte Filesharing verletzt worden.

Aufgrund dieser Vorwürfe mahnen die gegnerischen Rechtsanwälte ab und fordern zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Unser Mandant wird auch dazu aufgefordert, die auf der Gegenseite entstandenen Kosten zu tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der DigiProtect GmbH

Die meist vorformulierten Unterlassungserklärungen der gegnerischen Rechtsanwälte sollten keinesfalls ohne eine zuvorige rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden. Denn durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung entstehen für den Erklärenden weitreichende Pflichten, die oftmals über das Erforderliche hinausgehen.

Haben Sie in den letzten Tagen vielleicht selbst eine Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, denn dann droht nicht selten ein gerichtliches Verfahren, das mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Beratung weiter.

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