Abmahnung der Superstar Entertainment GmbH & Co. KG durch Rechtsanwälte Kornmeier + Partner

21. Januar 2010
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In einem neuen Abmahnfall wurde einer unserer Mandanten von der Superstar Entertainment GmbH & Co. KG abgemahnt. Der Vorwurf bleibt jedoch der gleiche: Erneut wird ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) wegen unerlaubten Filesharings gerügt.

Die Abmahnung der Superstar Entertainment GmbH & Co. KG

Diesmal werfen die Rechtsanwälte Kornmeier + Partner unserem Mandanten vor, dieser habe das Musikwerk „Guten Morgen Sonnenschein“ des Künstlers Tobias Schulz, das sich auf dem Musiksampler „Bravo Hits Vol. 67“ befindet, über eine Online-Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht. Somit wurde es anderen Tauschbörsen-Nutzer ermöglicht, den Song herunterzuladen. In solch einem Zurverfügungstellen wäre das ausschließliche Nutzungsrecht der Superstar Entertainment GmbH & Co. KG am besagten Musikstück verletzt.

Aufgrund des Vorwurfs des unerlaubten Filesharings mahnten die Rechtsanwälte Kornmeier + Partner unseren Mandanten ab und forderten ihn zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Darüber hinaus wurde unserem Mandanten auch die Pflicht auferlegt, für die entstandenen Kosten aufzukommen. Weiter wird, standardmäßig, ein pauschalierter Schadensersatz verlangt.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Superstar Entertainment GmbH & Co. KG

Werden Sie vielleicht selbst aufgefordert eine solche Unterlassungserklärung abzugeben? Dann unterzeichnen Sie die Erklärung nicht, ohne sie vorher überprüft haben zu lassen. Denn mit einer abgegebenen Unterlassungserklärung entstehen weitreichende Folge und Verpflichtungen. Lassen Sie also ein Abmahnschreiben in jedem Fall rechtlich prüfen. Hierbei sind wir Ihnen jederzeit gerne behilflich. Wir beraten Sie: Bundesweit und kostengünstig. Zögern Sie also nicht, uns anzurufen.

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