Abmahnung von Bushido durch Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe

27. Januar 2010
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
3677 mal gelesen
0 Shares

Wieder einmal wurden wir beauftragt, weil einer unserer Mandanten von Bushido abgemahnt wurde. Es geht erneut um den Vorwurf, in einer Internettauschbörse (Peer-to-Peer-Netzwerk) ein Musikwerk des Künstlers anderen Usern zum Download angeboten zu haben.

Die Abmahnung von Bushido im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, er habe den Musiktitel „Bushido produziert Sonny Black & Frank White: Eine Chance / Zu Gangsta“ anderen Nutzern der Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht hat. Der Gegner wird in der Abmahnung als Inhaber der exklusiven Leistungsschutzrechte der oben genannten Tonaufnahme angegeben. In einer solchen unberechtigten öffentlichen Zugänglichmachen über eine Internettauschbörse wäre ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz zu sehen.

Die gegnerischen Rechtsanwälte forderten unseren Mandanten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ferner werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht und die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert. Diesbezüglich wird ein nicht unerheblicher Vergleichsbetrag angeboten, um die Angelegenheit beizulegen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Bushido

Bei der Abgabe der – meist vorgegebenen – Unterlassungserklärung ist allerdings Vorsicht geboten: Da durch die Abgabe für den Erklärenden weitreichende Folgen und Pflichten entstehen, sollte jede Unterlassungserklärung überprüft werden.

Haben Sie vielleicht selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung klären wir all Ihre Fragen und beraten Sie gerne. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a