Abmahnung der Universal Music GmbH durch Rechtsanwälte Rasch

03. Februar 2010
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Wiederholt liegt uns eine Abmahnung vor, in der die Rechtsanwälte Rasch einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz gegen einen unserer Mandanten rügen. Er soll dasMusikalbum "The Fame" der Künstlerin "Lady Gaga" in einer Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht haben.

Die Abmahnung der Universal Music GmbH im Einzelnen

Unser Mandant erhielt ein Abmahnschreiben, indem ihm vorgeworfen wird, bei einer Internettauschbörse das Musikalbum „The Fame“ der Künstlerin „Lady Gaga“ anderen Nutzern zum Download bereit gestellt zu haben. Die Gegnerin, Universal Music GmbH, gibt an, ausschließliche Inhaberin der Verwertungsrechte der Tonträgerhersteller sowie der ausübenden Künstler bezüglich des genanten Werks zu sein. Aufgrund dessen wäre sie durch das unberchtigte öffentliche Zur-Verfügung-Stellen in einer Internettauschbörse in ihren Rechten verletzt.

Die gegnerischen Rechtsanwälte fordern unseren Mandanten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Rasch zu tragen. Weiter wird zur Erledigung der Angelegenheit ein nicht unerheblicher Vergleichsbetrag gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universal Music GmbH

Haben Sie vielleicht selbst in den vergangenen Tagen ein solches Schreiben von den Rechtsanwälten Rasch erhalten? In diesem Fall sollten Sie bei der Abgabe der meist vorformulierten Unterlassungserklärung Vorsicht walten lassen. Zumeist sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen weit gefasst und enthalten Verpflichtungen, die über das Erforderliche hinausgehen. Aus diesem Grund sollten Sie die vorgegebene Unterlassungserklärung nicht unterschreiben, ohne dass eine Überprüfung in rechtlicher Hinsicht stattgefunden hat. Auf keinen Fall sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtlicher Prozess droht, durch den erhebliche Kosten entstehen.

Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter. Zögern sie also nicht, uns anzurufen.

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