Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk „Fortune“ (Deluxe Version) von Chris Brown

21. September 2012
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Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH das Musikwerk "Fortune" (Deluxe Version) des Musikers Chris Brown ab.

Die Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH im Einzelnen

Unser Mandant erhielt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH. Ihm wird in dieser vorgeworfen, das Werk „Fortune“ (Deluxe Version) im Rahmen einer Internet-Tauschbörse den anderen Nutzern unerlaubt zum Download angeboten und so das Urheberrecht verletzt zu haben.

Desweiteren wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und darüber hinaus eine Zahlung von insgesamt 956,00 € für Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten zu leisten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Sony Music Entertainment Germany GmbH

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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