Abmahnung der K&L Bürotechnik GmbH durch Rechtsanwalt Link wegen falscher Widerrufsbelehrung

18. September 2012
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Rechtsanwalt Link mahnt im Auftrag der K&L Bürotechnik GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Lenz angebliche Wettbewerbsverstöße ab.

Die Abmahnung der K&L Bürotechnik GmbH im Einzelnen

Unserem Mandant wird vorgeworfen im Zusammenhang mit seinem Internetauftritt eine falsche Widerrufsbelehrung verwendet zu haben.

Im Rahmen der Abmahnung wird unser Mandant zur Abgabe einer strafverwertenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung einer Gesamtsumme von 859,80 € aufgefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der K&L Bürotechnik GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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