Abmahnung von Anneliese Kühn durch die Rechtsanwälte Schoeppe Fette Pennartz Reinke wegen Urheberrechtsverletzung durch Zitat

18. September 2012
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Die Rechtsanwälte Schoeppe Fette Pennartz Reinke mahnen im Auftrag von Anneliese Kühn die Rechte an den Werken des verstorbenen Komikers und Autor Karl Valentin ab.

Die Abmahnung der Frau Anneliese Kühn  im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, im Rahmen seines Internetauftritts mit dem Namen Karl Valentin und einem von diesem stammenden Spruch geworben und so die Frau Kühn zustehenden Rechte des Karl Valentins zur öffentlichen Zugänglichmachung des Zitats verletzt zu haben.

Im Rahmen der Abmahnung wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung einer Gesamtsumme von EUR 901,80 aufgefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Frau Anneliese Kühn

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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