Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer
Die Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH im Einzelnen
Unseren Mandanten erreichte eine durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer ausgesprochene Abmahnung aufgrund einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Nichts Passiert“ der Künstlergruppe „Silbermond“. Er soll das Album ohne Berechtigung anderen Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes (Tauschbörse) zum Download bereitgestellt und somit die Verwertungsrechte der alleinigen Urheberrechtsinhaber an dem Album durch das „Zur-Verfügung-Stellen“ verletzt haben.
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer fordern aufgrund der angeblich begangenen Rechtsverletzung gegenüber unserem Mandanten die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung mit einer darin enthaltenen Verpflichtung zur Zahlung einer nicht unerheblichen Vertragsstrafe im Falle eines erneuten Verstoßes, die Kostenerstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten sowie den Ersatz des durch das „Zur-Verfügung-Stellen“ entstandenen Schadens.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Sony Music Entertainment Germany GmbH
Bei den meist vorformulierten Unterlassungsansprüchen der Gegenseite ist jedoch Vorsicht geboten: Unterlassungserklärungen verpflichten über einen langen Zeitraum und vorgegebene Unterlassungserklärungen zur Unterzeichnung sind oftmals zu weit gefasst. Daher sollte hier immer eine rechtliche Überprüfung der Unterlassungserklärung erfolgen.
Haben Sie vielleicht selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Dann besteht Handlungsbedarf: Denn im Falle des Untätigbleibens droht ein gerichtlicher Prozess, durch den erhebliche Kosten entstehen können. Im Rahmen einer günstigen und vor allem bundesweiten Erstberatung helfen wir Ihnen gerne weiter. Zögern Sie nicht, uns anzurufen.