Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale Stuttgart
Die Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart im Einzelnen
Unser Mandant erhielt eine Abmahnung, welche durch die Wettbewerbszentrale in Stuttgart ausgesprochen wurde. Die Wettbewerbszentrale ist eine gemeinnützige Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft, die den lauteren Wettbewerb fördert und versucht wettbewerbswidriges Verhalten auszuräumen. Die Wettbewerbszentrale ist zur Aussprache von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und Erhebung von entsprechenden Klagen berechtigt.
Vorliegend ist die Wettbewerbszentrale Stuttgart der Ansicht, dass unser Mandant seine Kunden nicht über ihr Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht belehrt. Ein unterbliebene Belehrung jedoch sei ein wettbewerbswidriges und somit abmahnfähiges Verhalten. Gefordert wird die Unterzeichnung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen sowie eine Erstattung der für die Abmahnung angefallenen Kosten im Rahmen einer Aufwandspauschale in Höhe von netto 195,00 EUR zuzüglich 7 % MwSt. 13,65 EUR = 208,65 EUR.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Wettbewerbszentale Stuttgart
Bei den meist vorformulierten Unterlassungsansprüchen der Gegenseite ist jedoch Vorsicht geboten: Unterlassungserklärungen verpflichten über einen langen Zeitraum und vorgegebene Unterlassungserklärungen zur Unterzeichnung sind oftmals zu weit gefasst. Daher sollte hier immer eine rechtliche Überprüfung der Unterlassungserklärung erfolgen.
Haben Sie vielleicht selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Dann besteht Handlungsbedarf: Denn im Falle des Untätigbleibens droht ein gerichtlicher Prozess, durch den erhebliche Kosten entstehen können. Im Rahmen einer günstigen und vor allem bundesweiten Erstberatung helfen wir Ihnen gerne weiter. Zögern Sie nicht, uns anzurufen.