Abmahnung der VARIO Büro Einrichtungen GmbH & Co. KG durch PATZINA Rechtsanwälte

10. Dezember 2010
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Laut der Abmahnung von PATZINA Rechtsanwälte soll unser Mandant die Marken- und Firmenrechte von VARIO Büro Einrichtungen GmbH & Co. KG verletzen.

Die Abmahnung der VARIO Büro Einrichtungen GmbH & Co. KG im Einzelnen

Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben der PATZINA Rechtsanwälte vorgeworfen, die Marken- und Firmenrechte der Firma VARIO Büro Einrichtungen GmbH & Co. KG zu verletzen.

Die Firma VARIO Büro Einrichtungen GmbH & Co. KG ist Inhaberin der deutschen Wortmarke Nr. 792 692 „VARIO“, welche für „Möbel“ eingetragen ist. Die Bezeichnung „VARIO“ ist in der Gesamtfirma der einzige kennzeichnungskräftige Bestandteil und zugleich das Firmenschlagwort, unter welchem diese im Verkehr weithin verkürzt bezeichnet wird. Unser Mandant soll ein hochgradig ähnliches Kennzeichen für identische Waren, namentlich Möbel, verwenden.

In dem Abmahnschreiben wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Außerdem macht die Gegenseite einen Anspruch auf Schadensersatz sowie auf Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung geltend. Darüberhinaus wurde ein Nachweis über die Vernichtung sämtlicher Werbemittel, in welchen sich die verletzende Kennzeichnung befindet, gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der VARIO Büro Einrichtungen GmbH & Co. KG

Die weitreichenden Folgen einer abgegebenen, meist vorformulierten Unterlassungserklärung dürfen auf keinen Fall unterschätzt werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine Abmahnung von PATZINA Rechtsanwälte erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren drohen kann, durch welches Ihnen erhebliche Kosten entstehen können. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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