Abmahnung der Magmafilm GmbH durch U + C Rechtsanwälte

21. Februar 2011
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
8800 mal gelesen
0 Shares

Einer unserer Mandanten erhielt eine Abmahnung der Magmafilm GmbH durch die Rechtsanwälte U + C. Ihm wird vorgeworfen gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen zu haben.

Die Abmahnung der Magmafilm GmbH im Einzelnen

Laut der Abmahnung soll unser Mandant das Filmwerk „Das Tagebuch der Mia Magma“ im Internet zum Download zur Verfügung gestellt haben. Die Gegenseite behauptet, ihr stünden die ausschließlichen Nutzungsrechte an diesem Werk zu. Als angeblicher Störer wurde unser Mandant über seine IP-Adresse identifiziert und aufgefordert, eine vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Magmafilm GmbH

Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn vorformulierte Unterlassungserklärungen sind genau zu prüfen, da diese oft zu weitgehende Verpflichtungen enthalten.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen ihnen gern auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a