Abmahnung der Hitmix Musikagentur durch Anwaltskanzlei Baek-Law

08. März 2011
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
2403 mal gelesen
0 Shares

Einer unserer Mandanten ist Adressat einer Abmahnung der Hitmix Musikagentur geworden. Ihm wird zum Vorwurf gemacht, gegen das Urheberrechtgesetz verstoßen zu haben.

Die Abmahnung der Hitmix Musikagentur im Einzelnen

Laut der Abmahnung soll unser Mandant den Musiktitel „So ein schöner Tag“ im Internet heruntergeladen und zur Verfügung gestellt haben. Als angeblicher Störer wurde er über seine IP-Adresse identifiziert. Da die Gegenseite vorgibt Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechten zu sein, wurde unser Mandant aufgefordert Schadensersatz zu leisten und eine vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Hitmix Musikagentur

Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn vorformulierte Unterlassungserklärungen sind genau zu prüfen, da diese oft zu weitgehende Verpflichtungen enthalten.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen ihnen gern auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a