Abmahnung des Herrn Christian Fischer durch die hgu Rechtsanwälte Treuhänder wegen Verwendung von auf Wikimedia Commons veröffentlichten Bildern
Die Abmahnung des Herrn Christian Fischer im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird angeführt, dass unser Mandant im Rahmen seines Internetauftritts zwei Fotos verwende, welche durch Herrn Christian Fischer angefertigt worden sein sollen. Herr Christian Fischer habe diese Fotos auf Wikimedia Commons veröffentlicht und unter den Bedingungen einer dort genau benannten Lizenz zur Verfügung gestellt. Da unser Mandant die Lizenzbedingungen nicht eingehalten habe, soll er die Urheberrechte des Herrn Christian Fischer verletzen.
Infolgedessen soll unser Mandant eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei diese eine Konventionalstrafe von EUR 100,- pro Tag und Webseite vorsieht und außerdem sehr weit gefasst ist. Zudem soll er die Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 327,60.- sowie ein Entgelt für die lizenzwidrige Nutzung der Fotos in Höhe von EUR 360,-, insgesamt also EUR 687,60.- bezahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Christian Fischer
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.