Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch Waldorf Rechtsanwälte

09. Juni 2010
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Erneut werden wir von einem Mandanten wegen einer Abmahnung von der Constantin Film Verleih GmbH beauftragt. Unser Mandant soll unerlaubt den Film "Wickie und die starken Männer" über die Internettauschbörse "edonkey" öffentlich zugänglich gemacht haben.

Die Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH im Einzelnen

Die Rechtsanwälte Waldorf werfen in ihrem Schreiben unserem Mandanten vor, er habe über die Online-Tauschbörse „edonkey“ den Film „Wickie und die starken Männer“ anderen Tauschbörsen-Nutzern zum Download angeboten. Die Constantin Film Verleih GmbH gibt dabei vor, die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film zu haben.

Aufgrund dieses öffentlich Zugänglichmachens fordern die gegnerischen Rechtsanwälte unseren Mandanten dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Darüber hinaus wird unser Mandant auch dazu aufgefordert, die entstandenen Kosten zu tragen. Um die Angelegenheit vergleichsweise beilegen zu können, wird ein erheblicher Pauschalbetrag von den Rechtsanwälten Waldorf gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Constantin Film Verleih GmbH

Eine Vielzahl der vorformulierten Unterlassungserklärungen sollten jedoch keinesfalls unterzeichnet werden, bevor sie nicht einer rechtlichen Überprüfung unterzogen wurden. Denn durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung entstehen für den Erklärenden weitreichende Pflichten, die oftmals über das Erforderliche hinausgehen.

Haben Sie vielleicht selbst in den letzten Tagen ein solches Abmahnschreiben erhalten? Dann sollten Sie auf keinen Fall untätig bleiben. Denn nicht selten droht ein gerichtliches Verfahren, das mit erheblichen Kosten verbunden ist. Im Rahmen einer günstigen und vor allem bundesweiten Beratung helfen wir Ihnen gerne weiter. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen.

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