Abmahnung der Swarowski AG durch Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel

21. Mai 2010
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Unser Mandant wurde von der Swarowski AG abgemahnt, da er auf der Internetplattform ebay ein Bügelbild mit Swarowskistrasssteinen verkauft haben soll, ohne von dem Unternehmen dazu autorisiert gewesen zu sein.

Die Abmahnung der Swarowski AG im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, er habe auf der Internethandelsplattform ebay ein „Hotfix Bügelbild“ mit Swarowskistrasssteinen veräußert. Unser Mandant sei dazu nicht berechtigt gewesen, da die Swarowski AG die Kennzeichenrechte an den streitgegenständlichen Steinen habe. Diese Rechte wären durch ein unautorisiertes Verwenden verletzt.

Unser Mandant wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, sowie eine Schadensersatzzahlung zu leisten.

Unsere Emfpehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Swarowski AG

Bei den meist vorformulierten Unterlassungserklärungen der gegnerischen Rechtsanwälte ist jedoch stets Vorsicht geboten: Durch Unterlassungserklärungen entstehen für den Erklärenden langfristige Verpflichtungen, die oftmals zu weit gefasst sind. Daher sollte hier immer eine rechtliche Überprüfung der Unterlassungserklärung erfolgen.

Haben Sie vielleicht selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Dann besteht Handlungsbedarf! Denn im Falle des Untätigbleibens droht ein gerichtlicher Prozess, durch den erhebliche Kosten entstehen können. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Im Rahmen einer bundesweiten und günstigen Erstberatung beraten wir Sie gerne. Zögern Sie also nicht, uns anzurufen.

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